Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Auftragsvereinbarungen und Leistungen zwischen der Steinfeld Autos UG (nachfolgend "Auftragnehmer" oder "Wir") und unseren Kunden (nachfolgend "Auftraggeber" oder "Sie") im Bereich der Gartengestaltung, Landschaftsbau und Gartenpflege in Frankfurt am Main und Umgebung. Der Vertrag kommt durch die Annahme eines verbindlichen Angebots oder die Auftragsbestätigung zustande. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennen wir nur schriftlich an. Mündliche Nebenvereinbarungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung durch uns.
Unsere Leistungen umfassen ausschließlich die Planung und Umsetzung von Bewässerungssystemen, die Anlage und Pflege von Rasenflächen, das Pflanzen von Bäumen und Stauden, den Bau von Terrassen und Gartenwegen sowie die jahreszeitliche Gartenpflege. Alle Angaben in Angeboten beruhen auf der angenommenen Beschaffenheit des Geländes und sind vorbehaltlich einer vorab durchgeführten Baustellenbesichtigung. Änderungen im Erdreich, versteckte Hindernisse oder nicht vereinbarte Zusatzleistungen werden separat berechnet und bedürfen Ihrer vorherigen schriftlichen Zustimmung.
Haftungsansprüche sind, soweit gesetzlich zulässig, auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt. Eine Haftung für entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen. Bei der Anlage von Grünflächen haften wir nicht für das natürliche Wachstum oder die Vitalität von Pflanzen aufgrund von Witterungseinflüssen, Schädlingsbefall oder unsachgemäßer Pflege durch Dritte nach der Abnahme. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass bei der Verlegung von Bewässerungsrohren oder dem Bau von Terrassenbauteilen im Boden keine Gewährleistung für bestehende, unbekannte Leitungen Dritter übernommen wird.
Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt gemäß den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der DSGVO und des BDSG. Einzelne Informationen zur Erhebung, Speicherung und Nutzung Ihrer Daten bei der Planung Ihrer Gärten oder der Abwicklung von Wartungsverträgen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Die Angabe Ihrer Kontaktdaten ist für die Vertragsabwicklung erforderlich; eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur im erforderlichen Maße, etwa an Subunternehmer für konkrete Bauarbeiten.
Sämtliche von uns erstellten Gartenpläne, 3D-Visualisierungen, Bewässerungspläne und gestalterischen Entwürfe sind urheberrechtlich geschützt. Die Eigentumsübertragung der physischen Werke (z.B. gedruckte Pläne) führt nicht zur Übertragung der Verwertungsrechte. Sie dürfen die Entwürfe nur für den vereinbarten Zweck nutzen. Eine Vervielfältigung, Weitergabe an andere Gartenbaufirmen oder öffentliche Darstellung ohne unsere schriftliche Genehmigung ist untersagt. Bei Beendigung des Vertrags behalten wir uns das Recht vor, enthaltene geistige Leistungen zu schützen.
Sie können den Vertrag bis zur beginnenden Durchführung der Hauptleistung (z.B. Baubeginn Rasenanlage oder Terrassenbau) schriftlich kündigen. Bei Kündigungen nach Beginn der Leistungserbringung sind wir berechtigt, Vergütung für die bereits erbrachte Leistung sowie für entstandene Aufwände (z.B. bestellte Pflanzen, ausgeräumte Terrassenmaterialien) zu verlangen. Unvorhergesehene Baumängel oder behördliche Auflagensituationen berechtigen uns zur fristgerechten Kündigung des Vertrags ohne Gewährleistungsansprüche seitens des Auftraggebers.
Es gilt das deutsche Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz unserer Firma in Frankfurt am Main. Dies gilt auch, wenn Sie als Verbraucher eingestuft werden und Ihre allgemeine Wohnsitzverwaltung hier stattfindet.
Die Gewährleistungsfrist für unsere Leistungen beträgt zwei Jahre ab dem Datum der Abnahme bzw. Übergabe des Gartens oder der Anlage. Bei Bewässerungssystemen beginnen Fristen erst nach erfolgloser Fehlerbehebung durch uns. Sie sind verpflichtet, Mängel (z.B. defekte Sprinklerköpfe, ungleichmäßiger Rasenwuchs) sofort schriftlich zu rügen und uns die Möglichkeit zur Nachbesserung zu geben. Bei der Gartenpflege gelten vereinbarte Wartungsintervalle als Grundlage; ein Ausfall während der Pflegezeit führt nicht zum Wegfall des gesamten Beitrags, sondern zum entsprechenden Pro-rata-Ausgleich.